Willkommen im Hilfebereich
Technischer Support
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an:
Häufige Fragen
Wann werden die Lernmittel ausgeteilt?
Arbeitshefte werden am ersten Schultag nach den Ferien ausgeteilt. Diese können bis 9:00 Uhr direkt in der Lernmittelsammlung (Buchkeller) oder ab 9:00 Uhr direkt im Büro (R. 132) abgeholt werden.
Wichtige Hinweise rund um die Lernmittel
Was tun beim Verlust eines Lernmittels?
Hinweise zur Pflege der Lernmittel
Wie sind die Kosten für die Lernmittel zu enrtrichten
Die Ermäßigung für die Lernmittelausleihe wird nicht korrekt angezeigt. Was kann ich tun?
Wie erhalten wir die Bestellungen?
Mein Kind besucht nach den Ferien die Schule ist aber noch nicht im Elternportal registriert. Was kann ich tun?
Welche Anforderungen sollte ein Tablet für den schulischen Einsatz an der Wilhelm-Raabe-Schule erfüllen?
Was passiert, wenn die Zahlung für das Leihverfahren verspätet eingeht?
Diese Regelung haben wir aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre eingeführt, da nachträgliche Anmeldungen einen erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung verursachen. Die rechtzeitige Organisation des Leihverfahrens ist nur möglich, wenn alle Zahlungen termingerecht eingehen.
Wir bitten daher alle Eltern, die angegebenen Zahlungsfristen unbedingt einzuhalten, um eine reibungslose Teilnahme am Leihverfahren zu gewährleisten.
Wie beantrage ich eine WLAN-Freischaltung?
Die Freischaltung wird automatisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse in der Office-Umgebung weitergeleitet.
Wo finde ich meine digitalen Schulbücher?
Ihr Zugang zum Bildungslogin wurde automatisch erstellt. Sollten Sie bereits einen Account haben, bleiben die bisherigen Zugangsdaten weiterhin gültig.
Welche wichtigen Online-Plattformen gibt es?
https://wrs-lueneburg.de
Office 365:
https://office.com
Elternportal:
https://portal.wilhelm-raabe-schule.de
Schulwebseite:
https://wilhelm-raabe-schule.de
Untis:
https://neilo.webuntis.com/
Wie melde ich mein Kind über Untis krank?
2. Unten links auf "Start" tippen
3. "Meine Abwesenheiten" auswählen
4. Oranges "Pluszeichen" oben rechts tippen
5. Dauer der Absenz eingeben
6. Als Absenzgrund eingeben: "Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten"
Fundsachen
Passwort-Zurücksetzung für Eltern bei WebUntis:
1. Besuchen Sie die Webseite: https://neilo.webuntis.com
2. Wählen Sie die Wilhelm-Raabe-Schule aus.
3. Klicken Sie auf „Passwort vergessen?“ (meist unter dem Log-in-Bereich zu finden)
4. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, die mit Ihrem WebUntis-Konto verknüpft ist.
5. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Passwort-Zurücksetzung.
Folgen Sie dem Link in der E-Mail und vergeben Sie ein neues Passwort.
Wie kann ich ein Schließfach mieten?
Schließfächer für die Jahrgänge 6-13 befinden sich im Untergeschoss (Nähe Bibliothek und Hausaufgabenbetreuung) sowie im Erdgeschoss im Flur.
Die Miete pro Fach beträgt für ein Schuljahr 25,- Euro. Die Kaution eines Schließfaches beträgt 20,- Euro.
Falls Sie Bedarf an einem Schließfach für Ihr Kind haben, bitten wir Sie, das Formular auszufüllen und zusammen mit der Leihgebühr an das Sekretariat der Schule abzugeben. Das Formular finden Sie unter "Wichtige Dateien". Hinweise zur Vermietung finden Sie im oberen Teil des Formulars.
Wie kann ich digitale Lizenzen oder Zugangsdaten beantragen?
Nach dem Antrag erfolgt die automatische Zuweisung innerhalb von etwa 30 Minuten – eine manuelle Freischaltung ist nicht erforderlich.
Können digitale Endgeräte von der Schule ausgeliehen werden?
Das Angebot richtet sich an Familien, die kein eigenes Gerät zur Verfügung stellen können.
Die Ausleihe erfolgt gegen eine jährliche Leihgebühr (10 €), die Nutzung und Rückgabe sind vertraglich geregelt.
Bei Interesse oder Fragen zur Endleihe erhalten Sie weitere Informationen im Sekretariat oder bei der IT-Betreuung.
Warum ist meine digitale Lizenz ungültig oder aus meinem Account verschwunden?
Wenn die Lizenz zu früh fehlt oder nicht mehr funktioniert, kannst du sie über den Scanner im Raum R.132 automatisch neu anfordern. Nach etwa 15–30 Minuten ist sie wieder verfügbar
Wie kann ich mein Passwort (IServ/Office/Untis) zurücksetzen?
Verlassen des Schulgeländes an der WRS
Jahrgänge 5 und 6:
Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit, in Freistunden und in der Mittagspause nicht erlaubt.
Es gibt keine Ausnahmegenehmigung.
Jahrgänge 7 bis 10:
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Dafür muss zu Beginn jedes neuen Schuljahres das Formular „Einwilligung zum Verlassen des Schulgeländes“ ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben werden.
Erst danach erhält die Schülerin oder der Schüler einen Sticker im Schülerausweis, der als Erlaubnis dient.
Ohne Schülerausweis kein Sticker → keine Erlaubnis zum Verlassen.
Ab Jahrgang 11:
Eine Einverständniserklärung der Eltern ist nicht mehr erforderlich.
Wann darf das Gelände verlassen werden?
Die Erlaubnis kann erteilt werden für:
Freistunden
Mittagspause
oder für beides
Wichtige Hinweise
Die Genehmigung gilt immer nur für das jeweilige Schuljahr und muss im neuen Schuljahr erneut beantragt werden (Jg. 7–10).
Der Schülerausweis mit dem gültigen Sticker muss beim Verlassen des Schulgeländes stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Formular & Download
Alle Informationen und das Formular finden Sie hier:
https://wilhelm-raabe-schule.de/service/downloads-dokumente/schulpflicht/
Direktlink zum Formular (PDF):
https://wilhelm-raabe-schule.de/wp-content/uploads/2023/09/Einwilligung-verlassen-des-Schulgelndes.pdf
Schulsanitätsdienst (SSD) an der Wilhelm-Raabe-Schule
Die Mitglieder des Schulsanitätsdienstes leisten Erste Hilfe bei kleinen Verletzungen und Notfällen. Dazu gehören z. B. das Kleben von Pflastern oder das Anlegen von einfachen Verbänden. Auch kleinere Wunden dürfen sie versorgen (z. B. reinigen, Blut stillen, verbinden).
Wichtig ist:
Es handelt sich immer nur um Erste Hilfe, nicht um ärztliche Behandlung.
Medikamente oder Salben dürfen nicht gegeben oder aufgetragen werden.
Bei ernsteren Verletzungen oder Erkrankungen wird das Sekretariat informiert und ggf. der Rettungsdienst alarmiert.
Bekommen die Schulsanitäter Unterstützung?
Ja. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten nie allein, sondern werden durch das Sekretariat unterstützt.
Erkrankte Kinder können im Krankenzimmer bleiben, bis sie sich besser fühlen, nach Hause gehen können oder von den Eltern abgeholt werden.
Bei ernsteren Erkrankungen wird zusätzlich der Schulsanitätsdienst hinzugezogen, um die Betreuung zu sichern.
Wie läuft der Schulsanitätsdienst im Alltag ab?
Der Schulsanitätsdienst darf bei kleinen Notfällen auch während des Unterrichts über eine Alarmierung gerufen werden.
Der Dienstplan zeigt immer, welche Schülerin oder welcher Schüler an einem bestimmten Tag im Dienst ist.
Sicherheit hat oberste Priorität: Kein Kind wird in eine Gefahrenlage gebracht. Alle Einsätze finden im Rahmen des Erlernten statt.
Rechtliche Grundlage:
Nach § 111 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) muss die Schule sicherstellen, dass Erste Hilfe geleistet werden kann und entsprechendes Material bereitsteht.
Der RdErl. „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen“ (MK Niedersachsen) erlaubt ausdrücklich, dass auch geschulte Schülerinnen und Schüler den Schulsanitätsdienst übernehmen.
Schulsanitäter dürfen Pflaster kleben und kleine Wunden versorgen.
Sie helfen nur bei kleinen Verletzungen.
Bei größeren Problemen hilft das Sekretariat und ruft wenn nötig den Rettungsdienst.
Kranke Kinder können im Krankenzimmer warten, bis sie nach Hause gehen oder abgeholt werden.
Der Dienstplan zeigt, wer Dienst hat.
Niemand wird in Gefahr gebracht.
Beantragung einer Schülerzeitkarte (Busfahrkarte) im Landkreis Lüneburg
Anspruch prüfen
Anspruch auf eine Schülerzeitkarte haben Kinder und Jugendliche, die im Landkreis Lüneburg wohnen und deren Schulweg bestimmte Kriterien erfüllt (z. B. Mindestentfernung, Schulart).
Antrag online stellen
Der Antrag auf eine Schülerzeitkarte wird online über die Seite des Landkreises Lüneburg gestellt:
https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/bus-und-bahn/schuelerbefoerderung.html
Fristen beachten
Der Antrag muss immer rechtzeitig vor Beginn eines neuen Schuljahres gestellt werden, damit die Schülerfahrkarte pünktlich vorliegt. Der Landkreis Lüneburg veröffentlicht die genauen Fristen jedes Jahr neu auf seiner Webseite.
Mehr dazu in der Pressemitteilung:
https://www.landkreis-lueneburg.de/das-wichtigste-auf-einen-blick/aktuelle-informationen/presse/pressemitteilungen/jetzt-das-schuelerticket-fuer-das-schuljahr-2025-2026-beantragen.html
Benötigte Angaben
Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes
Schule und Klassenstufe
ggf. ein aktuelles Passfoto
bei besonderen Umständen: ärztliche Bescheinigung
Abgabe und Ausgabe
Die fertige Schülerfahrkarte wird in der Regel über die Schule ausgegeben.
Kosten
Grundschule und Sek I: in der Regel kostenfrei, wenn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sek II / Berufsbildende Schulen: häufig mit Eigenanteil (z. B. ca. 15 € pro Monat).
Ersatzkarte
Geht die Karte verloren oder wird sie beschädigt, kann eine Ersatzkarte beantragt werden (in der Regel gegen Gebühr, z. B. 20 €).
Hauptseite Schülerbeförderung Landkreis Lüneburg:
https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/bus-und-bahn/schuelerbefoerderung.html
Pressemitteilung mit Infos zum Schülerticket 2025/26:
https://www.landkreis-lueneburg.de/das-wichtigste-auf-einen-blick/aktuelle-informationen/presse/pressemitteilungen/jetzt-das-schuelerticket-fuer-das-schuljahr-2025-2026-beantragen.html
Wechsel zwischen Religionsunterricht und Werte & Normen
Ja. Nach § 124 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) können Schülerinnen und Schüler vom Religionsunterricht abgemeldet werden.
Bis zum 14. Geburtstag müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag stellen.
Ab dem 14. Geburtstag (Religionsmündigkeit) können die Schülerinnen und Schüler die Entscheidung selbst treffen.
Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, ist verpflichtet, das Fach Werte und Normen zu besuchen (§ 128 NSchG).
Kann mein Kind von Werte und Normen zurück in den Religionsunterricht wechseln?
Ja. Auch hier gilt die gleiche gesetzliche Grundlage: Nach § 124 Abs. 2 NSchG kann die Abmeldung widerrufen werden. Dafür gibt es an der WRS ein eigenes Widerrufsformular.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Ein Wechsel vom Religionsunterricht zu Werte und Normen oder von Werte und Normen zurück zum Religionsunterricht ist nur zum Halbjahreswechsel i.d.R. möglich.
Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Ende des laufenden Halbjahres gestellt werden (§ 124 Abs. 2 Satz 3 NSchG).
Ggf. tritt dann die Änderung mit Beginn des nächsten Halbjahres in Kraft. (je nach Klassen besetzung)
Wo finde ich die Formulare?
Die Wilhelm-Raabe-Schule stellt alle Formulare online zur Verfügung:
https://wilhelm-raabe-schule.de/service/downloads-dokumente/schulpflicht/
Abmeldung vom Religionsunterricht → Wechsel zu Werte und Normen
Widerruf der Abmeldung → Rückkehr in den Religionsunterricht
Wichtige Hinweise:
Die Formulare müssen online heruntergeladen, ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben werden.
Ohne fristgerechten Antrag bleibt die bisherige Teilnahme bestehen.
Änderungen gelten immer erst ab dem folgenden Schulhalbjahr.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Wilhelm-Raabe-Schule
Allgemeine Kontaktdaten
Adresse:
Feldstraße 30
21335 Lüneburg
Telefon: +49 (0) 4131-3097200
Telefax: +49 (0) 4131-3097272
E-Mail: [email protected]
Schulleitung: [email protected]
IT-Support: [email protected]
Ansprechpartner
Schulträger-Schulfahrtenkonto
Kontoinhaber: Hansestadt Lüneburg
IBAN: DE78 2405 0110 0065 8635 40
BIC: NOLADE21 LBG
Verwendungszweck: Bitte mit angeben (z.B. KF9aNameVorname)
Lernmittelkonto
Kontoinhaber: WILHELM-RAABE-SCHULE LAND NIEDERSACHSEN
IBAN: DE65 2405 0110 0060 0505 64
BIC: NOLADE21LBG
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